2) Behinderung - Diagnose
Weil Behinderte ebenso ein Lebensrecht haben, ist es in den meisten Fällen überflüssig, vorgeburtliche Diagnosen zu stellen. Die Konsequenzen daraus bestehen zu 90% aus einer Abtreibung.
Vorgeburtliche Diagnosen würden nur Sinn machen, wenn auch vor der Geburt Therapien möglich wären, die auch wirklich dem Kind nützen. Das ist im Moment so gut wie nie der Fall.
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