10) Sterbehilfe - Begriffe
Aktive Sterbehilfe: Verkürzt aktiv und bewusst die Lebenszeit. Ob der entscheidende Mechanismus aktiv oder passiv (durch Unterlassen einer Massnahme) erfolgt, ist unwichtig. Erfolgt die Sterbehilfe auf Wunsch des Kranken, so handelt es sich um Tötung auf Verlangen. Erfolgt sie ohne oder gegen seinen Willen, so handelt es sich um Tötung.
Passive Sterbehilfe: in medizinisch aussichtsloser Situation wird auf verlängernde Massnahmen verzichtet. Pflegerische, lindernde und schmerzstillende Massnahmen werden weitergeführt. Im Einzelfall wird in Kauf genommen, dass durch eine schmerzlindernde Therapie das Leben (vielleicht) ein wenig verkürzt wird. Etwas unglücklich wird in diesem Zusammenhang auch von „indirekter“ Sterbehilfe gesprochen.
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