10) Sterbehilfe - Begriffe 2
Beihilfe zum Suizid: Beihilfe zum Selbstmord ist in der Schweiz straffrei, soweit kein eigennütziges Verhalten (finanzielle Vorteile...etc) beteiligt ist.
Tötung auf Verlangen: Es handelt sich um die Tötung auf Wunsch des Patienten. Sie ist beispielsweise in Holland zugelassen. Allerdings zeigte sich, dass ein beträchtlicher Teil der Tötungen bei Menschen durchgeführt wurden, die diesen Wunsch gar nicht mehr äussern konnten...! In der Schweiz bisher (zur Zeit) nicht zugelassen.
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