10) Sterbehilfe - Ethik praktisch
In aussichtslosen Situationen (Endstadium eines Krebsleidens, einer Nieren- oder Leberkrankheit etc.) ist es erlaubt, auf heroische Massnahmen zu verzichten, die nur eine Lebens- und Leidens-Verlängerung bezwecken. Dies setzt das Einverständnis des Patienten voraus. Ist dieser nicht mehr kommunikationsfähig, so kann der mutmassliche Wille des Patienten aus einem Patiententestament oder aus einem Gespräch mit Angehörigen hervorgehen.
Alle pflegerischen Massnahmen, die das Leiden vermindern können, inklusive grosszügige Schmerzmittelgabe, sollen gewährt werden.
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