1) Abtreibung wann?
Abtreibung lässt sich nur rechtfertigen, wenn ein Rechtsgut geschützt werden soll, das mindestens ebenso wichtig ist wie das Leben des ungeborenen Kindes. Dies ist praktisch nur der Fall, wenn es wiederum um Leben geht, das Leben der Mutter nämlich. In Ausnahmefällen kann auch eine ernsthafte, bedrohliche Krankheit der Mutter der Lebensgefahr gleichgesetzt werden.
Dagegen sind soziale, berufliche, finanzielle oder familiäre Gründe immer auf einer tieferen Ebene der Wichtigkeit angesiedelt. So verständlich diese Gründe sind, wenn es um Leben geht, müssen sie verstummen. Was heisst das für die Praxis?
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