1) Abtreibung praktisch
Theoretisch kommt das schweizerische Strafgesetzbuch dieser Forderung recht nahe. Es lässt eine Abtreibung zu, wenn das Leben der Mutter in Gefahr steht oder eine grosse Gefahr eines dauernden, schweren gesundheitlichen Schadens droht. Auf dem Papier wäre dies eine sehr verantwortungsvolle Lösung.
Inzwischen bestreiten auch die Abtreibungsbefürworter nicht mehr, dass diese Lösung in der Schweiz praktisch nicht mehr angewendet wird. Mit Ausnahme weniger Innerschweizerkantone wird faktisch eine Fristenlösung betrieben. An dieser krassen Missachtung des Gesetzes stören sich nur noch einige „konservative“ Kreise.
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