5) Wahrheit am Krankenbett
Theoretisch ist die Angelegenheit ganz einfach: „Jeder Patient hat das Recht, persönlich und umfassend die Wahrheit zu erfahren, allerdings immer nur soweit er das selber will.“ Das heisst dreierlei:
1) Der Patient hat ein Anrecht auf umfassende Information.
2) Die Information an Angehörige kann die Orientierung an den Patienten selber ergänzen, jedoch niemals ersetzen.
3) Der Patient hat ein Recht, seine Diagnose auch nicht zu wissen. Dies zu wissen und zu spüren, ist schwieriger als man meint.
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